Unsere Maklercourtage
Es handelt sich bei allen Objekten zunächst grundsätzlich um für den Mieter oder Käufer provisionspflichtige Angebote, sofern nicht eindeutig auf die "Provisionsfreiheit" hingewiesen wird. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Weitergabe dieser Angaben an Dritte ist ohne unser Einverständnis untersagt. Im Falle der Weitergabe an Dritte haftet der Weitergebende für die Provision in voller Höhe. Die Provisionspflicht entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber und/oder der Empfänger Exposes, das Objekt nicht alleine mietet oder erwirbt, sondern mit Dritten zusammen, oder dass ein Dritter mietet oder erwirbt, der mit dem Auftraggeber verbunden ist. Ist Ihnen das Objekt von anderer Seite bereits bekannt, teilen Sie uns innerhalb von zwei Tagen nach Exposeerhalt mit, seit wann und von wem, sonst gilt das Objekt als von uns provisionspflichtig nachgewiesen.
Dies ist eine Kurzinformation - maßgeblich sind ausschließlich die abgeschlossenen Verträge.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anerkennung
Der Kunde erkennt durch seine Auftragserteilung oder durch Verwendung des vorstehenden Angebotes unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen an. Als Verwendung des Angebotes gilt zum Beispiel die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns oder Eigentümer.
§1
Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Maklers gestattet. Für alle Angebot gilt Auftraggeber- Auftragnehmerschutz als vereinbart. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadenersatzpflicht in Höhe der ortsüblichen Käufer-/Verkäufer- bzw. Mieter-/Vermieterprovision. Der Makler darf sowohl für den Verkäufer/Vermieter als auch für den Käufer/Mieter entgeltlich tätig werden. Der Auftraggeber / Eigentümmer wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages oder Mietvertrages den Namen und die Anschrieft des vorgesehenen Vertragspartners dem Makler mitzuteilen.
§2
Die in unseren Angeboten erhaltenen Angaben basieren auf uns von Eigentümern bzw. Dritten erteilten Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir aber nicht übernehmen. Unsere nachweise sind freibleibend. Zwischenverkauf und -vermietung bzw. -verpachtung sind vorbehalten. Haftungsansprüche gegen Amon-Immobilien, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
§3
Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird; schließlich, wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang in einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Der Provisionsanspruch entsteht z.B. auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf, wie auch beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung.
§4
Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das Gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seinen Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragspartner, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet. Unsere Maklerprovision ist mit Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages verdient und zur Zahlung fällig. Die Provision ist in den Preisen unserer Angebote nicht erhalten. Falls nicht anders vereinbart ist oder im Angebot nicht gesondert erwähnt, gilt die folgende gesetzliche Maklergebühr. Die Provision wird ggf. auch auf die im Notarvertragaufgeführten Einrichtungsgegenstände fällig.
§5
Die üblich Maklerprovision beträgt:
Bebauter Grundbesitz | 3,57% inkl. 19% MwSt. |
Eigentumswohnungen | 3,57% inkl. 19% MwSt. |
Unbebauter Grundbesitz | 3,57% inkl. 19% MwSt. |
Anlage- und Gewerbeimmobilien jeder Art | 3,57% inkl. 19% MwSt. |
Vermietung von Wohnräumen | 2,38 Monatsnettomieten inkl. 19% MwSt. |
Vermietung von Gewerberäumen | 2,38 Monatsnettomieten inkl. 19% MwSt. |
Die Provisionsberechnung für Nachweis oder Vermittlung erfolgt unabhängig davon auf Grund der im Angebot festgelegten Höhe. Wir haben auch dann Anspruch auf eine Provision, wenn infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst eine An-/Vermieteung oder Pacht des Objektes erfolgt und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf der Immobilie zustande kommt. Die für die An-/Vermietung oder Pacht gezahlte Provision wird in diesem Fall angerechnet.
§6
Der Interessent kann sich nur dann darauf berufen, ein angebotenes Objekt bereits gekannt zu haben, wenn er dem Makler dies innerhalb von zwei Tagen nach Zugang des Angebotes schriftlich mitteilt und dem Makler gleichzeitig bekannt gibt, woher er die Kenntnis des Objekts erlangt hat, andernfalls gilt der Nachweis des Objektes als von uns erfolgt. Der Kunde erkennt somit unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an.
§7
Im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes ist es dem zweiten Makler untersagt, die übermittelten Objekt- und/oder Kundendaten auf Datenträgern zu speichern oder sonst in irgendeiner Form langfristig festzuhalten. Spätestens nach der Beendigung eines Gemeinschaftsgeschäftes sind alle Kunden- und/oder objektrelevanten Daten und/oder Aufzeichnungen zu vernichten.
§8
Diese Bedingungen gelten auch für mündliche Angebote; sie erlangen nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
§9
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§10
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Diese Bedingungen gelten auch für mündliche Angebote; sie erlangen nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.